Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit für Sie steht die diskrete, professionelle und zügige Bearbeitung Ihrer rechtlichen Anliegen insbesondere auf dem Gebiet des Strafrechts.
Es ist meine oberste Priorität die Rechte meiner Mandanten im Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren zu wahren und effektiv zu schützen. Hierbei sind mir Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit, schnelle Beratung und Hilfe äußerst wichtig.
Als zugelassener Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
Kontaktieren Sie mich jederzeit per Email oder telefonisch und vereinbaren Sie einen Termin.
Auch Mandanten aus dem Raum Ulm / Neu-Ulm sind herzlich willkommen. Besprechungstermine vor Ort sind nach vorheriger Absprache jederzeit möglich.
erreichen Sie mich auch ausserhalb der regulären Geschaftszeiten unter meiner
24h Notrufnummer
+49-1520/851446-0Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Nürnberg mit Zuweisung an das Landgericht Regensburg
Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft Regensburg
Rechtsanwalt seit 2014
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch
Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltsverein, Anwaltsverein LG-Bezirk Regensburg, Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
Strafrecht - Strafverteidigung
Pflichtverteidigungen
Asyl- und Ausländerrecht
Vertretung der Opfer von Straftaten (Strafanzeigen, Zeugenbeistand, Nebenklage, Adhäsionsverfahren)
Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht
Forderungseinzug
Darüber hinaus berate ich Sie gerne in allen weiteren Fragen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.
Die Verteidigung im allgemeinen Strafrecht, sowie in den strafrechtlichen Nebengebieten, wie beispielsweise dem Betäubungsmittelrecht zählt nicht nur zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit – sie bildet auch den Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Auf dem Gebiet der Strafverfolgung wird massiv in die Rechte der Betroffenen eingegriffen. Neben möglicherweise am Ende stehenden Strafen, wie Geld- oder Freiheitsstrafe sind auch die sozialen Folgen zu berücksichtigen, die ein Ermittlungs- oder Strafverfahren mit sich bringt. So drohen neben der oftmals öffentlichen Hauptverhandlung Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, wie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bis hin zum Entzug der Freiheit.
Wird gegen Sie aufgrund einer Straftat ermittelt?
Es ist stets ratsam einen Verteidiger so früh wie möglich zu kontaktieren. Nur dieser hat Akteneinsichtsrecht und sonstige Rechte, die der Beschuldigte oftmals nicht hat.
Strafrechtliche Verurteilungen können in vielen Berufsgruppen, beispielsweise bei Beamten, Berufskraftfahrern oder Soldaten genauso empfindliche Nebenfolgen mit sich bringen, wie bei Erlaubnisträgern, die etwa einen Waffen- oder Sprengschein besitzen. Diese Nebenfolgen gilt es von Anfang an im Auge zu behalten. Auch ausländische Mitbürger sehen sich aufgrund ausländerrechtlicher Bestimmungen oftmals besonderen Folgen ausgesetzt. All dies versuche ich mit meinen Mandanten zu erörtern und zum bestmöglichen Ergebnis zu bringen.
Bezüglich des Ablaufes gleicht das Jugendstrafverfahren zwar demjenigen von Erwachsenen, doch ist das Ziel ein anderes. Die erzieherische Wirkung des Verfahrens, sowie die erzieherische Wirkung einer eventuellen Verurteilung stehen im Mittelpunkt. Dies habe ich als Verteidiger unbedingt zu beachten.
Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, sowie die Achtung der Rolle der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren sind für mich selbstverständlich.
Besonders wichtig ist mir bei Verstößen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes – gerade im Hinblick auf möglicherweise vorliegende Suchterkrankungen – die umfassende Betreuung des Mandanten. Zum einen muss mit dem Mandanten gemeinsam erörtert werden, inwiefern eine Therapie mit zum Gegenstand der Verteidigung gemacht wird. Ebenfalls ist der richtige Umgang mit Sachverständigen, denen hierbei eine große Bedeutung zukommt, für mich selbstverständlich.
Der alltägliche Straßenverkehr ist Auslöser einer Fülle von Strafverfahren. Beispielsweise kann ein zu nahes Auffahren auf den Vordermann eine Nötigung darstellen. Fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis oder gar unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen kann zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Bei jedem Verkehrsunfall kann es zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung kommen.
Nebenfolgen, wie der verwaltungsrechtlichen Entzug der Fahrerlaubnis, die Anordnung einer MPU, sowie nachfolgende zivilrechtliche Auseinandersetzungen sind hier besonders zu beachten. Nicht nur Berufsfahrer sind heutzutage vom Entzug der Fahrerlaubnis oder einem möglichen Fahrverbot, bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes, empfindlich getroffen . Insofern ist es bei derartigen Delikten wichtig, so vorausschauend wie möglich vorzugehen.
Sollte sich eine Verurteilung nicht verhindern lassen berate ich Sie gerne, ob die Rechtsmittel der Berufung oder Revision Erfolgsaussichten aufweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch im Rechtsmittelverfahren zur Verfügung.
Auch nach der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird, stehe ich Ihnen zur Seite. Die Begleitung von in Haft befindlichen Mandanten ist nicht nur aus rechtlicher Sicht in Bezug auf mögliche Rechtsbehelfe und Anträge wichtig, sondern auch in psychologischer Hinsicht. Je besser eine mögliche Freilassung mit der Familie, dem Arbeitgeber, Therapeuten und sozialen Einrichtungen vorbereitet wird, desto eher wird in bestimmten Fällen die verbleibende Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Zur strafrechtlichen Tätigkeit gehört auch die Betreuung der Opfer von Straftaten. Die Erstattung von Strafanzeigen und die Begleitung durch den Prozess des Täters als Vertreter der Nebenklage oder bei Zeugen als Zeugenbeistand gehören genauso zu meinen Aufgaben, wie die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Dies erfolgt entweder bereits im Strafverfahren gegen den Täter (sog. Adhäsionsverfahren) oder in einem gesonderten zivilrechtlichen Verfahren.
In bestimmten Fällen schreibt die Strafprozessordnung eine Pflichtverteidigung vor. Dies beispielsweise bei einer Inhaftierung oder wenn ein Verbrechen zur Last gelegt wird. In anderen als diesen Fällen kann es jedoch auch zu einer Pflichtverteidigung kommen, wenn die Sache tatsächlich oder rechtlich schwierig ist oder weil der Beschuldigte sich selbst nicht angemessen verteidigen kann. Gerne lasse ich mich für Sie zum Pflichtverteidiger bestellen und übernehme engagiert und gewissenhaft Ihre Verteidigung.
Gerade in der momentanen Zeit wird die Bedeutung des Asyl- und Ausländerrechts sehr verstärkt wahrgenommen. Krisenherde auf der ganzen Welt zwingen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte sehen sich einer regelrechten Flut von Verfahren gegenüber. Umso wichtiger ist es, Bescheide und Anordnungen gründlich zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Aufgrund der in diesem Rechtsgebiet oftmals kurzen Fristen ist es ratsam, so schnell wie möglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Janson bearbeitet sämtliche Fragestellungen aus dem Ausländer- und Asylrecht, wie beispielsweise:
Flüchtlingsanerkennung
Abschiebung
Asylantrag / Asylverfahren
Ausweisung
Aufenthaltsrecht / Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis
Ehegattennachzug / Familiennachzug
Einbürgerung
Sollten Sie in den genannten oder anderen ausländerrechtlichen Angelegenheiten Hilfe benötigen vereinbaren Sie einfach kurzfristig einen Beratungstermin.
Die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Janson in Regensburg liegt in unmittelbarer Nähe von Amtsgericht, Landgericht und Justizvollzugsanstalt. Gerne nehme ich für auswärtige Kolleginnen und Kollegen in Untervollmacht die Vertretung vor den Regensburger Gerichten wahr.
Oftmals verhindern Vorurteile die rechtzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Keinesfalls führt eine Kontaktaufnahme gleich zu hohen Kosten. Ein erstes kurzes Telefonat zur Orientierung ist selbstverständlich kostenlos.
Transparenz bezüglich der Kosten und eine mit dem Mandanten gefundene Lösung sind mir sehr wichtig. Auch bezüglich etwaiger Risiken sollen Sie von Anfang an im Bilde sein. In einem ersten Beratungsgespräch wird von mir diesbezüglich über alle Notwendigkeiten ausführlich aufgeklärt.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Entweder rechne ich also nach den gesetzlichen Gebühren ab, oder wir vereinbaren gemeinsam eine bestimmte Vergütung. Diese darf dann jedoch nicht unter der gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungshöhe liegen.
Damit die Kanzlei Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen kann nehmen Sie einfach Kontakt auf:
Gerne nehme ich mir Zeit für Sie und vereinbare einen persönlichen Beratungstermin.
Rechtsanwaltskanzlei Philipp Janson
Ladehofstraße 26/I
93049 Regensburg
Germany / Deutschland
Tel. +49-941/208643-0
Fax +49-941/208643-79
E-Mail: info@rechtsanwalt-janson.de
StNr.: 244/232/90985
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg, www.rak-nbg.de
Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. für Aufträge bis zum 30.06.04 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA),
die Fachanwaltsordnung (FAO),
die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE),
das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de). Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind allgemein aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufs-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Wegen der einzelnen berufsrechtlichen Regelungen und der vollständigen Gesetzestexte darf ich Sie auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verweisen, die auf der verlinkten Seite sämtliche relevanten Texte eingestellt hat.
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